Erklärung zur Barrierefreiheit

Die understood GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit §11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) und nach den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.ux-design-development.de.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG:

  • Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.
  • Automatisch generierte PDF-Dateien, die auf der Webseite über den Button „PDF speichern“ heruntergeladen werden können.
  • Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
  • Syntaxanalyse (9.4.1.1 nach Norm EN 301549)

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 1. Aril 2025 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).

Die Erklärung wurde zuletzt am 6. Mai 2025 überprüft.

 

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

understood GmbH
Anton-Huber-Straße 20
73430 Aalen

Telefon: +49 7361 99796-10
E-Mail: office@understood.gmbh

 

Schlichtungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Staatsministerium Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls das Staatsministerium Baden-Württemberg nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) können Sie wie folgt erreichen:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: Telefon: +49 711 12339375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: www.barrierefreiheit-bw.de

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.